Betriebliches Eingliederungsmanagement aktuell: Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde 2004 in das Sozialgesetzbuch IX aufgenommen und enthält die Verpflichtung des Arbeitgebers mit Beschäftigten, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Verfahren zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und zur Gesundheitsprävention durchzuführen.
Seit dem Inkrafttreten der Regelungen zum BEM in § 167 Abs. 2 SGB IX ist viel Rechtsprechung zur Umsetzung, zu Verfahrenspflichten sowie zum Datenschutz, aber auch zu den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung ergangen. Auch Langzeiterkrankungen wie z.B. LongCovid prägen die betriebliche Umsetzung des BEM.
Die Ausgestaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die betrieblichen Akteur*innen. Vor allem die gesetzliche Interessenvertretung ist gefordert, die präventiven Elemente in der betrieblichen Gesundheitspolitik zu stärken.
Im Seminar wird analysiert, welche Gestaltungsspielräume für Betriebs- und Personalräte bestehen sowie welche Maßnahmen zur Gesundheitsprävention und zum Schutz der Beschäftigten möglich sind. Zudem erhalten Sie einen Überblick über wichtige Entscheidungen aus den Bereichen Datenschutz, Gesundheitsprävention und Kündigungsschutz.
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Termin
26.08. – 28.08.2026
Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
Ende letzter Seminartag: 14:00 Uhr -
Ort
20146 Hamburg, Mercure Hotel Hamburg Mitte -
Seminarnummer
AS12-2608261 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Grundkenntnisse im Bereich BEM -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, § 179 Abs. 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV -
Seminargebühr
1.090,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 623,00 EUR inkl. MwSt.
Ohne Übernachtung: 255,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 0211 9046-870
zvs@verdi-bub.de
Kurzdarstellung der Gesetzesvorschrift zu BEM (§ 167 Abs. 2 SGB IX) in Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung
Entwicklung der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, zur Durchführung des BEM und den Verfahrenspflichten
Mögliche Maßnahmen des BEM zur Teilhabe am Arbeitsleben unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Sozialgerichte zu Ansprüchen auf Berufsunfähigkeitsrente, Wiedereingliederungsmaßnahmen usw.
Zusammenhang zwischen der Durchführung eines BEM und dem Ausspruch krankheitsbedingter Kündigungen in der Rechtsprechung
Darstellung der aktuellen Rechtsprechung der Arbeits- und Verwaltungsgerichte zur Beteiligung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Ausgestaltung und Umsetzung von § 167 Abs. 2 SGB IX (z.B. zu Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verhalten der Beschäftigten, Arbeitszeitregelungen usw.)
Konkrete betriebliche Gestaltungsspielräume der gesetzlichen Interessenvertretung in Hinblick auf die Rechtsprechung der Arbeits- und Verwaltungsgerichte
Anmeldung zum Seminar
Betriebliches Eingliederungsmanagement aktuell: Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen
- Seminarnummer AS12-2608261
- Ort 20146 Hamburg, Mercure Hotel Hamburg Mitte
- Termin 26.08. – 28.08.2026
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