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Notfallvereinbarungen in der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialen Arbeit als Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Handlungsmöglichkeiten zur Einführung und Umsetzung mitbestimmter Notfallvereinbarungen

Die Personalbesetzung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialen Arbeit ist immer mehr „auf Kante genäht“. Schon der Ausfall einer oder zweier Kolleg*innen führt zu Situationen, in denen die Beschäftigten und/oder die Adressat*innen gefährdet sind. Einspringen aus dem „Frei“ ist eher Standard als Ausnahme. Notfallvereinbarungen sind ein probates Mittel in solchen Fällen. Doch oft existieren sie gar nicht oder werden einseitig durch den Arbeitgeber festgelegt. Trotz bestehender Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung findet Mitbestimmung in der Regel nicht statt.

Im Seminar betrachten wir zunächst die Ist-Situation und leiten aus dieser die notwendigen Handlungsschritte ab. Da die Beschäftigten ein wesentlicher Faktor zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten sind, beziehen wir ihre Beteiligung von Beginn an mit ein. Über die konkreten Anforderungen an Notfallvereinbarungen nähern wir uns schrittweise der Durchsetzung einer Regelung an, die bei Ausfällen den Druck von den Kolleg*innen nehmen und klare Orientierung geben soll.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Kurzeinführung: Rechtliche Grundlagen und Zulässigkeit von Notfallvereinbarungen
  • Flexible Arbeitszeiten und Notfallvereinbarungen
  • Auswirkungen auf Haftungsfragen
  • Einfluss der fortschreitenden Digitalisierung und der ständigen Erreichbarkeit der Beschäftigten
  • Beteiligungsrechte und Strategien der Interessenvertretung
  • Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zu Notfallvereinbarungen

  • Termin

    23.11. – 24.11.2026
  • Ort

    14109 Berlin-Wannsee, ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum (BBZ) Clara
  • Seminarnummer

    AS63-2611231
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, § 179 Abs. 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV
  • Seminargebühr

    790,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 297,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de

Kurzeinführung: Rechtliche Grundlagen und Zulässigkeit von Ausfallkonzepten
Flexible Arbeitszeiten und Ausfallkonzepte
Auswirkungen auf Haftungsfragen
Einfluss der fortschreitenden Digitalisierung und der ständigen Erreichbarkeit der Beschäftigten
Exkurs: Die Auswirkungen fehlender Ausfallkonzepte auf die Gesundheit
Die einschlägigen Beteiligungsrechte
Strategien der Interessenvertretung zur Durchsetzung mitbestimmter Ausfallkonzepte
Einbindung der Beschäftigten
Eckpunkte zur Formulierung von Betriebs-/Dienstvereinbarungen zu Ausfallkonzepten

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Notfallvereinbarungen in der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialen Arbeit als Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Handlungsmöglichkeiten zur Einführung und Umsetzung mitbestimmter Notfallvereinbarungen

  • Seminarnummer AS63-2611231
  • Ort 14109 Berlin-Wannsee, ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum (BBZ) Clara
  • Termin 23.11. – 24.11.2026
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