SPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 SPersVG)
Fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen der Personalratsarbeit nach dem saarländischen Personalvertretungsgesetz sind eine Voraussetzung erfolgreicher Personalratsarbeit. Eine engagierte Interessenvertretung verlangt aber in der täglichen Praxis mehr. Dies gilt insbesondere für die sozialen, personellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten, bei denen der Personalrat in unterschiedlichen Formen beteiligt ist oder sich einmischt.
Aufbauend auf dem Seminar „SPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden in diesem Seminar insbesondere die Beteiligungsrechte des Personalrats und die besonderen Aspekte der Personalratsarbeit vertieft.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Möglichkeiten der Beteiligung des Personalrats (Mitbestimmung, Mitwirkung, Initiativrechte, Dienstvereinbarung, Einigungsstelle)
- Beteiligung des Personalrats bei personellen und sozialen Angelegenheiten
- Überblick: Beteiligung des Personalrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Rechte, Aufgaben und Rolle des Personalrats bei Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten
- Vertiefung der allgemeinen Aufgaben und der Überwachungsfunktion des Personalrats
- Besondere Informationsrechte des Personalrats
-
Termin
05.10. – 09.10.2026
Beginn erster Seminartag: 10:00 Uhr
Ende letzter Seminartag: 15:30 Uhr -
Ort
66459 Kirkel, Bildungszentrum Kirkel der Arbeitskammer des Saarlandes -
Seminarnummer
1500-2610051 -
Teilnehmendenkreis
Saarländische Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundseminars „SPersVG: Einstieg leicht gemacht“ -
Freistellung
§ 51 SPersVG -
Kostenübernahme
§ 46 Abs. 1 SPersVG -
Seminargebühr
1.140,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 630,00 EUR inkl. MwSt.
Ohne Übernachtung: 404,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Rheinland-Pfalz/Saar
Tel. 06131 888981-0
info.rlp@verdi-bub.de -
Bewertung
95,39 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Die Beteiligung des Personalrats nach dem Personalvertretungsgesetz:
- Regeln der Zusammenarbeit
- Informationsrechte des Personalrats
- Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung (Überblick)
- Verfahren bei der Mitbestimmung
- Fristen
- Einbeziehung der Stufenvertretung
Verfahren bei der Mitwirkung
Einigungsstelle: Installierung, Zusammensetzung und Arbeitsweise
Beteiligung des Personalrats bei personellen Angelegenheiten:
- Gegenstände der Mitbestimmung, u.a. Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen, Kündigungen
- Unterscheidung zwischen Beamten und Beschäftigten
- Kündigungsgründe und -arten
Beteiligung des Personalrats bei sozialen Angelegenheiten:
- Gegenstände der Mitbestimmung (Überblick)
- Arbeitszeit
- Urlaub
- Weiterbildung
- Gestaltung der Arbeit, neue Arbeitsmethoden
Dienstvereinbarungen (Grundlagen, mögliche Inhalte, Zustandekommen usw.)
Tarifvertragsvorrang
Überblick: Beteiligung des Personalrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gegenstände der Mitwirkung
Mitbestimmung in Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten
Überwachungs- und Gestaltungsaufgaben des Personalrats bei Tarifverträgen
Öffnungsklauseln und dezentrale Regelungsbedarfe aus dem TVöD
Anmeldung zum Seminar
SPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 SPersVG)
- Seminarnummer 1500-2610051
- Ort 66459 Kirkel, Bildungszentrum Kirkel der Arbeitskammer des Saarlandes
- Termin 05.10. – 09.10.2026
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