TVöD-Sparkassen Spezial: Fachtagung zum Eingruppierungsrecht
Die Eingruppierung der Beschäftigten in den Sparkassen richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 12, 13 TVöD-S und der Entgeltordnung. Die Anwendung dieser Regelungen wird durch die Inhalte der Stellenbewertungen, durch die Rechtsprechung zur Eingruppierung, aber auch durch die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats geprägt.
Inhalte der Fachtagung werden die aktuellen Entwicklungen in den Sparkassen, beispielsweise bei der Auslegung der „selbständigen Leistungen“, die Darstellung der aktuellen Rechtsprechung sowie deren Auswirkungen u.a. auf die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte bei der Eingruppierung der Beschäftigten sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Diskussion aktueller Fragen.
-
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars "TVöD-Sparkassen: Eingruppierungsrecht der Sparkassenbeschäftigten (Grundlagen)" -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
Erfahrungsaustausch und Vernetzung der Teilnehmenden zu aktuellen Entwicklungen in den Sparkassen bei der Eingruppierung der Beschäftigten: Unterschiede und Vergleichbarkeit von Stellenbewertungen und Eingruppierungen in Sparkassen
Aktuelle Rechtsprechung zum Eingruppierungsrecht nach §§ 12, 13 TVöD-Sparkassen und zu den Tätigkeitsmerkmalen der Beschäftigten in Sparkassen sowie deren Auswirkungen u.a. auf die Beteiligungsrechte und -möglichkeiten des Betriebs- bzw. Personalrats
Bedeutung des Arbeitsvorgangs und des Atomisierungsverbots für die Eingruppierung von Sparkassenbeschäftigten
Erfahrungen aus DSGV-Projekten und deren Auswirkungen auf die Eingruppierung
Workshop: Bewertung von (vorab) zugesandten Stellenbeschreibungen und Beantwortung von (mitgebrachten) Einzelfragen zu EGO
Termine
|
24.02.2026
Niedersachsen | Hannover
Nur für den Bereich Finanzdienstleistungen |
weitere Infos | Anmeldung |
© ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
