Worauf es ankommt - der Beschluss zum Seminar
Der korrekte Beschluss
Dass sich die Mitglieder der Interessenvertretungen weiterbilden können, ist gesetzlich geregelt. Denn ohne entsprechende Qualifizierung können der Arbeitsalltag und die komplizierte Materie des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts nicht bewältigt werden. Trotz des verbrieften gesetzlichen Anspruchs kommt es in der Praxis häufig zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber/der Dienststelle. Das muss jedoch nicht sein. Es kommt darauf an, dass der Beschluss von Anfang an richtig formuliert wird.
- Der Betriebsratsbeschluss
- Der Personalratsbeschluss (BPersVG)
- Der Personalratsbeschluss (LPersVG)
- Der Beschluss der Jugend- und Auszubildendenvertretung (BetrVG)
- Der Beschluss der Jugend- und Auszubildendenvertretung (BPersVG)
- Der Beschluss der Jugend- und Auszubildendenvertretung (LPersVG)
- Der Beschluss der Mitarbeitervertretung (evangelische Kirche)
- Der Beschluss der Mitarbeitervertretung (katholische Kirche)
- Formulare zur Beschlussfassung Seminarteilnahme
- Formulare zur Seminarteilnahme-Mitteilung an den Arbeitgeber
- Freistellung zum Seminarbesuch - Alles, was Betriebsratsmitglieder wissen müssen
- Freistellung zum Seminarbesuch - Alles, was JAV-Mitglieder (nach BetrVG) wissen müssen
- Freistellung zum Seminarbesuch - Alles, was Personalräte (nach § 42 Abs. 5 LPVG NW) wissen müssen
- Freistellung zum Seminarbesuch - Alles, was Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen wissen müssen
- Kostenerstattung der Teilnahme von Personalräten an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen


