Corporate Governance
Engl.: governance = regieren; corporate = Führung und Aufsicht von Unternehmen. Frei übersetzt bedeutet es Unternehmenskontrolle.
Mit diesem Begriff werden Regeln einer erfolgsorientierten Unternehmensführung und verantwortlichen Unternehmensüberwachung bezeichnet. Corporate Governance ist vielschichtig und umfasst obligatorische wie auch freiwillige Maßnahmen. Es geht dabei um die Einhaltung von Gesetzen, die Befolgung anerkannter Standards und Empfehlungen wie auch um die Entwicklung und Befolgung eigener Unternehmensleitlinien.
Corporate Governance besitzt durch den Deutschen Corporate-Governance-Kodex für börsennotierte Unternehmen eine sehr große Bedeutung, die mittlerweile auch gesetzlich verankert ist. Der Kodex ist ein Ergebnis zweier von der Bundesregierung einberufenen Kommissionen. Hintergrund dafür waren Fälle von Missmanagement und Unternehmensinsolvenzen (u.a. Holzmann, Neuer Markt), die zu einer massiven Kritik an Vorständen, Aufsichtsräten und Abschlussprüfern geführt hatten. Kritisiert wurde in diesen Zusammenhängen u.a., dass nicht rechtzeitig auf bedrohliche Entwicklungen hingewiesen wurde und die Unternehmenskontrolle mehr oder weniger versagt hatte.
Der Kodex dient vor allem dazu, Vorschriften zur Risikofrüherkennung zu formulieren und die Überwachungsqualität der Aufsichtsräte zu verbessern. Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex ist kein Gesetz, sondern hat Empfehlungscharakter. Er hat jedoch Eingang in mehrere Gesetze gefunden:
- Im Jahr 2002 kam das Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG). Dieses führte im Weiteren zu verschiedenen Änderungen im Aktiengesetz (§ 161 AktG).
- Die Bundesregierung kündigte anschließend in einem 10-Punkte-Programm zur Unternehmensintegrität und zum Anlegerschutz ergänzende Regelungen an.
- Daraufhin wurde mit dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) vom 28.10.2004 eine EU-Richtlinie gegen Insidergeschäfte und Marktmanipulationen in deutsches Recht umgesetzt.
- Im November 2005 trat schließlich das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in Kraft, mit dem u. a. die Rechte der Aktionäre gestärkt werden.
- Beginnend mit den Geschäftsabschlüssen für 2006 müssen darüber hinaus ab 2007 die Einkommen der Spitzenmanager börsennotierter Aktiengesellschaften einzeln veröffentlicht werden. Dies regelt das Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen.
Das Ziel von Corporate Governance ist es, Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung aufzustellen und Transparenz herzustellen. In erster Linie geht es dabei um einen besseren Schutz der Anteilseigner. Als Kennzeichen guter Corporate Governance gelten u.a.:
- Effiziente Unternehmensführung
- Wahrung der Aktionärsinteressen
- Zielgerichtete Zusammenarbeit der Unternehmensleitung und -überwachung
- Transparenz der Unternehmenskommunikation
- Managemententscheidungen sind auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtet.
Auch aus Sicht der Belegschaften lassen sich einige Fortschritte erkennen, die sich insbesondere auf die Verbesserung der Informationsgrundlagen beziehen.
Dr. Jürgen Glaubitz
(Abteilungsleiter Wirtschafts- und Strukturpolitik, ver.di-Landesbezirk NRW)
Redaktioneller Stand: November 2006
