Rente mit 67 - ein reines Kürzungsprogramm
Trotz teilweise massiver Proteste der Gewerkschaften und der Sozialverbände hat der Deutsche Bundestag Anfang März 2007 beschlossen, das Rentenalter von 65 auf 67 anzuheben. Darüber hinaus wurden noch weitere Punkte verabschiedet. Das Wichtigste im Überblick:
Regelaltersgrenze
Ab 2012 steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre. Zu den Details siehe auch den Standpunkt Rente mit 67.
Ausnahmen
Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann auch künftig ohne Abschläge in Rente gehen. Bei den Beitragszeiten zählt auch Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes mit. Diese 45 Jahre erreichen aber nur wenige: Derzeit sind es nur gut ein Viertel der Männer und gerade einmal 4 Prozent (!) der Frauen.
Abschläge
Wer 35 Versicherungsjahre vorweist, kann auch künftig mit 63 Jahren in Rente gehen. Die Abschläge betragen dann 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor der Regelaltersgrenze aufhört.
Erwerbsminderungsrenten
Wer aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann, erhält maximal 10,8 Prozent Abschlag. Erwerbsgeminderte können weiterhin mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen, vorausgesetzt, 35 Versicherungsjahre wurde erreicht. Diese Regelung gilt bis 2023, danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich.
Altersrente für Schwerbehinderte
Auch hier wird das Eintrittsalter stufenweise angehoben - von 63 auf 65 Jahre. Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann mit 62 in Ruhestand gehen.
Für das Gesetz votierten 408 Abgeordnete, 169 Parlamentarier stimmten dagegen.
Kritik:
- Die Rente mit 67 sei, so der DGB, ein reines Rentenkürzungsprogramm, da viele ältere Beschäftigte gar keine Chance auf einen Job hätten. Fakt ist, dass bereits heute 1,2 Millionen Menschen zwischen 55 und 64 Jahren arbeitslos sind.
- Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat dazu festgestellt: "Ohne einen funktionierenden Arbeitsmarkt, der Älteren die Möglichkeit bietet sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein, bedeutet die Rente mit 67 nur längere Zeiten der Arbeitslosigkeit und damit Armut im Alter".
Dr. Jürgen Glaubitz
(ehemals Abteilungsleiter Wirtschafts- und Strukturpolitik, ver.di-Landesbezirk NRW)
Redaktioneller Stand: März 2007
