Rente mit 67
Im Koalitionsvertrag war geregelt, das Renteneintrittsalter schrittweise ab 2012 bis 2035 auf 67 anzuheben. Das Bundeskabinett hat jetzt entschieden, die Rente mit 67 schon früher umzusetzen: Bereits vom Jahr 2029 an heißt es, bis 67 arbeiten, wenn man keine Abschläge von der Rente hinnehmen will. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr beraten und Anfang 2007 beschlossen werden.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass alle Arbeitnehmer/-innen, die heute jünger sind als 60, länger arbeiten müssen. Das Renteneintrittsalter wird von 2012 bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 erhöht.
In der ersten Phase (2012 bis 2023) soll das gesetzliche Eintrittsalter jeweils um einen Monat erhöht werden. Wer 1947 geboren ist, muss einen Monat länger arbeiten, wer 1948 geboren ist zwei Monate usw. Wer dann später mit 65 in Rente gehen will, muss entsprechende Abschläge hinnehmen (s. Tabelle).
In der zweiten Phase (2024 bis 2029) wird das Renteneintrittsalter jedes Jahr um zwei Monate erhöht. Wer 1959 geboren ist, muss bis 66 Jahre plus 2 Monate arbeiten, wer 1960 geboren ist, weitere zwei Monate länger usw. Für das Geburtsjahr 1964 schließlich beträgt das Renteneintrittsalter 67 Jahre. Andersherum: Wer (Geburtsjahr 1964) ab dem Jahr 2029 mit 65 in Ruhestand gehen möchte, muss eine Kürzung seiner Rente von 7,2 Prozent hinnehmen.
In einer Sonderklausel soll geregelt werden, dass Beschäftigte künftig ohne Abschläge bereits mit 65 in Rente gehen können, wenn sie 45 Beitragsjahre vorweisen können.
Geburtsjahr - Rentenbeginn - Rentenabschläge (einige Beispiele)
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Geburtsjahr |
1946 |
1950 |
1955 |
1960 |
1964 |
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Renten- |
65 |
65 + 4 Mon. |
65 + 9 Mon. |
66 + 4 Mon. |
67 |
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Abschlag bei Rentenbeginn mit 65 in % |
0,0 |
1,2 |
2,7 |
4,8 |
7,2 |
*) ohne Abschläge
Die geplante Neuregelung bedeutet unter dem Strich:
- Die Dauer der Beitragszahlung wird verlängert.
- Die Rentenbezugsdauer wird verkürzt.
- Die Rentenabschläge steigen an.
Zudem läuft die Sonderklausel (45 Beitragsjahre) auf eine Diskriminierung der Frauen hinaus, da Frauen diese Voraussetzung meist nicht erfüllen. In den alten Bundesländern gingen Frauen 2004 mit 35,2 Versicherungsjahren in die Altersrente!
Die geplante Rente mit 67 ist nichts anderes als eine verkappte Rentenkürzung. Wenn ab dem nächsten Jahr der Beitragssatz von 19,5 auf 19,9 Prozent angehoben wird, bedeutet das im Ergebnis, dass die Arbeitnehmer/-innen länger arbeiten müssen, mehr zahlen und letztendlich weniger Rente bekommen.
Dr. Jürgen Glaubitz
(Abteilungsleiter Wirtschafts- und Strukturpolitik, ver.di-Landesbezirk NRW)
Redaktioneller Stand: Februar 2006
