Hartz IV

Das Arbeitslosengeld II (kurz: Alg II) schließt an das Arbeitslosengeld I (Alg I) an. Es wurde 2005 als vierte Stufe der sogenannten Hartz-Gesetze eingeführt, daher wird das Alg II umgangssprachlich auch Hartz IV genannt.

In der jüngsten Zeit ist eine Debatte um Hartz IV losgetreten worden. Hintergrund war zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen – befeuert wurde die Diskussion dann durch provozierende Auslassungen des FDP-Vorsitzenden Westerwelle.

Grund genug, einmal etwas genauer hinzusehen …

 

Gesetzliche Grundlagen

Beim Arbeitslosengeld II handelt es sich um ein sehr komplexes Regelwerk. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II). Damit wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengefasst. In der Zwischenzeit hat es mehrere Gesetzesänderungen gegeben, die sich zumeist um das Thema Sanktionsverschärfungen drehten.

Im Unterschied zum Alg I ist das Alg II keine Versicherungsleistung, sondern steuerfinanziert.

 

Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt sind Personen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren, die erwerbsfähig sind, dem Arbeitsmarkt drei Stunden täglich zur Verfügung stehen und bedürftig sind („Hilfebedürftige“). Hilfebedürftigkeit wird auch angenommen bei Erwerbstätigen, die aufgrund ihres geringen Erwerbseinkommens ohne zusätzliche Sozialleistungen nicht existieren könnten, oder bei Arbeitslosengeldempfängern mit besonders geringem Alg I (siehe Aufstocker).

 

Leistungen

Das Alg II besteht aus mehreren Komponenten: Regelleistung, Mehrbedarfe, Leistungen für Unterkunft und Heizung (§§ 20-22 SGB II) sowie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Die Regelleistung für eine/-n Alleinstehende/-n beträgt seit dem 1. Juli 2009 bundesweit 359 Euro. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Juli eines Jahres um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.

Neben der Regelleistung werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) gezahlt, allerdings nur, soweit sie „angemessen“ sind. Eine „unangemessene“ Wohnung wird i.d.R. längstens sechs Monate gezahlt. Was „angemessen“ ist, wird vor Ort entschieden.

Übernommen werden Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Dabei erwächst für Langzeitarbeitslose pro Jahr ein Rentenanspruch von gerade einmal 2,17 Euro.

 

Kostenträger

Träger des Arbeitslosengeldes II sind die Agenturen für Arbeit und die Kommunen. Die Agenturen tragen: Regelleistung, Mehrbedarfe, Zuschlag zum Alg II und Eingliederungsleistungen. Die Kommunen tragen: Kosten der Unterkunft und Heizung, einmalige Leistungen, flankierende Dienstleistungen.

 

Zu berücksichtigendes Vermögen

Hilfebedürftige dürfen an Vermögen besitzen:

  • einen „angemessenen“ Hausrat
  • ein „angemessenes“ KFZ
  • selbst genutzte Immobilien (soweit „angemessen“)
  • Sachen und Rechte, deren Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder eine besondere Härte bedeutet.

Haben Hilfebedürftige Geldvermögen, so muss dieses gem. § 12 SGB II vor Bezug von Alg II verwertet werden. Unberücksichtigt bleibt das sogenannte „Schonvermögen“:

  • Ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je Lebensjahr, höchstens jedoch 9.750 Euro (65 mal 150). Für vor dem 1.1.1948 Geborene beträgt der Freibetrag 520 Euro, der Höchstbetrag liegt bei 33.800 Euro.
  • Daneben dürfen sie Vermögen zur Altersversorgung in Höhe von 250 Euro je Lebensjahr, höchstens jedoch 16.250 Euro, besitzen.

 

Zumutbare Arbeit

Gravierend sind die Regelungen zur Zumutbarkeit von Arbeit. Dazu heißt es in § 10 SGB II lapidar: „Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar.“ In der Praxis heißt das: Zumutbar sind auch Tätigkeiten, die bis zu 30 Prozent unter dem niedrigsten Tarif liegen. Zumutbar sind auch 1-Euro-Jobs und Minijobs. Faktisch bedeutet dies, dass heute ein Langzeitarbeitsloser fast jeden Job bis hin zur Grenze der Sittenwidrigkeit annehmen muss.

 

Sanktionen

Bei Pflichtverletzungen gem. § 31 SGB II, z.B. bei Ablehnung einer als „zumutbar“ definierten Arbeit, bei Ablehnung einer Eingliederungsmaßnahme oder bei „fehlender Eigeninitiative“ gelten sehr harte Sanktionen. Zunächst werden 30 Prozent vom Alg II, im Wiederholungsfall 60 Prozent gekürzt. 2007 wurden diese Sanktionen noch einmal verschärft – bis hin zur Streichung aller Ansprüche.

Die Zumutbarkeitsregelungen üben einen massiven Druck auf die Arbeitslosen aus und wirken gleichzeitig als „Disziplinierungsinstrument“ für die Beschäftigten: Aus Angst vor Hartz IV wird heute vieles geschluckt (reale Lohnsenkungen, unbezahlte Mehrarbeit u.Ä.). Hartz IV ist insofern mit für die starke Ausbreitung des Niedriglohnsektors in Deutschland verantwortlich.

Die ursprünglich einmal ausgegebene Losung „fördern und fordern“ bedeutet heute für die meisten Betroffenen „fordern, ohne zu fördern“, allein schon deshalb, weil die notwendigen Jobs fehlen. Für Hunderttausende bedeutet Hartz IV eine direkte Rutsche in die Armut.

 

Zwischenbilanz

Die Hartz-IV-Regelungen standen von Anfang an massiv in der Kritik. Anlässlich des „fünfjährigen Jubiläums“ haben die Gewerkschaften Anfang 2010 Bilanz gezogen. Ihr Urteil: Hartz IV hat keinen nachhaltigen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit geleistet, es hat vielmehr die vorhandenen Probleme verschärft und neue geschaffen:

  • Hartz IV leistet der Ausbreitung prekärer Beschäftigung und Niedriglöhnen Vorschub.
  • Die Ausstiegsperspektiven aus Hartz IV sind schlecht.
  • Hartz IV befördert Armut.

Fazit: Hartz IV ist eine Zumutung für die Betroffenen und Türöffner für Lohndumping (IG-Metall-Vorstand).

 

Regelsätze verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 festgestellt, dass die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig ist. Die Bundesregierung ist verpflichtet worden, bis Ende 2010 eine Neuregelung der Regelsätze vorzunehmen.

 

  • „Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht“ (aus der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der Hartz-IV-Sätze vom 9.2.2010).

 

Debatte um Hartz IV

Spätestens seit dem Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen ist eine öffentliche Diskussion entbrannt: Sozialverbände, Gewerkschaften und Sozialpolitiker erneuerten in diesem Zusammenhang ihre Forderung nach einer Reform von Hartz IV. Unter anderem geht es dabei um eine bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze.

 

  • Allen, die sich vielleicht nur schwer vorstellen können, was es praktisch bedeutet, von dem Regelsatz leben zu müssen, sei unser entsprechender Beitrag empfohlen (siehe Hartz-IV-Regelsatz).

 

Dies nun nahm der FDP-Vorsitzende zum Anlass, um in übler Weise gegen den deutschen Sozialstaat vom Leder zu ziehen. Er sehe in dieser Debatte „sozialistische Züge“. Wer dem Volk „anstrengungslosen Wohlstand“ verspreche, lade zu „spätrömischer Dekadenz“ ein. Wer arbeite, müsse mehr haben als derjenige, der nicht arbeite usw.usf. Im Mittelpunkt stehen Vorwürfe über angeblichen Missbrauch und die Forderung nach Verschärfung der Sanktionen („Schneeschippen“).

Vieles ist in der Zwischenzeit schon dazu gesagt und geschrieben worden (siehe Die Westerwelle). Wir wollen deshalb an dieser Stelle nur ein paar wenige Punkte anfügen:

 

Gibt es Missbrauch?

Ja, natürlich gibt es auch beim Arbeitslosengeld II Fälle von Missbrauch. Dieser ist aber verschwindend gering. Tatsache ist: Der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) festgestellte („amtliche“) Leistungsmissbrauch beträgt gerade einmal 1,9 Prozent. Kein Wunder also, dass in der jüngsten Bundestagsdebatte zum Thema Hartz IV die zuständige Ministerin von der Leyen vor einem Generalverdacht gegen Langzeitarbeitslose warnen musste!

Der finanzielle Schaden des Leistungsmissbrauchs beläuft sich auf 72 Millionen Euro. Das erscheint auf den ersten Blick vielleicht viel – es ist aber äußerst wenig, gemessen an dem Schaden, den bei uns die wahren Betrüger des Sozialstaates anrichten: Reiche und vermögende Steuersünder enthalten dem Staat Jahr für Jahr durch Steuerhinterziehung rund 100 Milliarden Euro vor. Über diese wirklichen Sozialschmarotzer schweigt der feine Herr Westerwelle. Warum wohl?

 

  • „Ist das vielleicht die ‚spätrömische Dekadenz’, von der der Althistoriker Dr. Westerwelle neulich gesprochen hat? Gibt es hier – auch bei den Steuerbetrügern im oberen Spektrum der Gesellschaft – die Vorstellung von ‚anstrengungslosem Wohlstand’, der zulasten anderer erzielt und genossen werden soll?“ (Kommentar in der Frankfurter Rundschau vom 2. März 2010)

 

Wer arbeitet, muss mehr bekommen …

Gebetsmühlenartig wiederholt Westerwelle den an sich lapidaren Satz, dass der, der arbeitet mehr haben müsse als der, der nicht arbeitet. Leistung „müsse sich wieder lohnen“ ...

Auch hier werden die Zusammenhänge bewusst auf den Kopf gestellt: Da werden nicht die in Rede stehenden Erwerbseinkommen als zu gering, sondern die staatlichen Fürsorgeleistungen als zu hoch dargestellt. Dass das Leistungsprinzip bei uns immer mehr außer Kraft gesetzt wird, liegt ja nicht an zu hohen Sozialleistungen, sondern an zu niedrigen Löhnen. Westerwelle gibt den Anwalt der kleinen Leute – in Wahrheit spielt er Geringverdiener gegen Hartz-IV-Empfänger aus, ein „wohlkalkuliertes Spiel mit niederen Instinkten“ (stern).

 

Worum geht es Westerwelle?

Die FDP steht in der öffentlichen Kritik, insbesondere wegen ihrer massiven Klientelpolitik (siehe unseren Beitrag). Um den freien Fall in der Wählergunst zu stoppen (Anfang Mai wird bekanntlich in NRW gewählt!), bläst ihr Vorsitzender zur Attacke gegen Arbeitslose und versucht den Befreiungsschlag. Das Ganze ist ein billiges Ablenkungsmanöver zu Lasten der Schwächsten in der Gesellschaft.

 

  • „Politisches Rettungsmanöver – zu Lasten der Schwachen in diesem Land“. Westerwelle „spaltet mit seinen rhetorischen Axthieben die Gesellschaft“ (stern 8/2010).
  • Westerwelle ist „ein geistiger Brandstifter“ (Frank Bsirske).
  • „Sozialhetze“ (Renate Künast, Vorsitzende der Grünen).
  • „Wahlkampf auf Kosten der Armen“ (Sozialverband VdK).

 

 

Reformvorschläge

Verwerflich ist dabei vor allem, dass die Diskussion (bewusst!) auf eine Missbrauchsdebatte reduziert wurde. Damit wird von den Ursachen und Folgen sowie von der Lösung des Problems Massenarbeitslosigkeit abgelenkt, und Millionen von Menschen werden unter einen Generalverdacht gestellt.

Notwendig ist vielmehr eine Reform des vorhandenen Regelwerks. Diese sollte sich an folgenden Zielen orientieren:

  • Arbeitslosigkeit und vor allem Langzeitarbeitslosigkeit muss vorgebeugt und ein Abrutschen in Hartz IV vermieden werden.
  • Leistungen müssen bedarfsgerecht und existenzsicher gestaltet werden.
  • Zumutungen müssen beendet werden. Stattdessen sind Regelungen notwendig, die vor Lohndumping schützen (IG-Metall).

 

Siehe auch:

 

 

Dr. Jürgen Glaubitz
(ehemals Abteilungsleiter Wirtschafts- und Strukturpolitik, ver.di-Landesbezirk NRW)

Redaktioneller Stand: März 2010