Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)

Auf betriebliche Probleme zu reagieren, gehört zum Alltagsgeschäft eines Betriebsrats. Insbesondere der Bereich der sozialen Angelegenheiten bietet wie kein anderer dem Betriebsrat viele Möglichkeiten, sich umfassend für die Belange der Beschäftigten einzusetzen und die Initiative zu ergreifen.

Der Betriebsrat kann in wichtigen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung, initiativ werden und Betriebsvereinbarungen durchsetzen, notfalls sogar erzwingen.

Unser Seminar ´Agieren statt reagieren´ vermittelt grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und deren Durchsetzung. Es zeigt zugleich anhand praktischer Beispiele und problembezogen, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb durchsetzen kann. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird ein hoher Stellenwert beigemessen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Initiativrecht des Betriebsrats
  • Mitbestimmungsrechte und Grenzen der Mitbestimmung
  • Der Einsatz von Sachverständigen
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Einigungsstelle: Zuständigkeit und Verfahren

Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Branche: 01-13
Bemerkung:
  1. Termine