Belastungen aufdecken - Gesundheit schützen
Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz nutzen

Der Leistungs- und Erfolgsdruck in der Finanzdienstleistungsbranche ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Der Anteil psychischer Erkrankungen, z.B. als Folge von Arbeitsverdichtung, Arbeitsplatzabbau und indirekten Steuerungsformen (mittels Kennziffern, Zielvorgaben etc.) liegt erheblich über dem Wert anderer Branchen.

Gefährdungsbeurteilungen sind ein Instrument zur Erhebung und Verringerung von Arbeitsbelastungen – die entsprechende Vorschrift des Arbeitsschutzgesetzes besagt, dass der Arbeitgeber jeden Arbeitsplatz auf seine körperlichen und psychischen Belastungen hin überprüfen muss. Ein Mittel, das trotz der rechtlichen Vorschriften in Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche noch viel zu selten umgesetzt wird.

Wenn Sie als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied hieran etwas ändern wollen, sind Sie in diesem Seminar richtig. Sie erfahren, wie Sie Arbeitsplatz- und Gefährdungsanalysen initiieren können, um damit gesundheitsschädigende Arbeitsbedingungen erkennbar zu machen, welche Instrumente passend sind und wie das betriebliche Verfahren enwickelt und umgesesetzt werden kann.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Definition psychischer Belastungen bzw. psychischer Beanspruchung, Kennzeichen psychischer Belastungen bei Beschäftigten
  • Überblick über das Arbeitsschutzgesetz
  • Aufgaben und Möglichkeiten der Gefährdungsbeurteilung, arbeitnehmerorientierte Anforderungen
  • Rechtliche und strategische Ansatzpunkte für die betriebliche Umsetzung von Arbeitsplatzanalysen und Gefährdungsbeurteilungen
  • Transferplanung unter Beachtung von Vorbehalten und Widerständen
  Termin: 25.10.-27.10.10
  Seminar-Nr.: F01-1010251
  Ort: Walsrode
  Zielgruppe: Betriebs-/Personalratsmitglieder, die mit Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes befasst sind oder das Thema im Betrieb platzieren möchten
  Fachbereiche: 01
  Voraussetzung: Besuch des BR-/PR-Grundseminars oder vergleichbare Kenntnisse
  Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG
  Seminargebühren:   ca. 695 EUR zzgl. MwSt. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  Kontakt-Tel.: 030 263 99 89-20

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