Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

´Personelle Angelegenheiten´ ist die sachlich-nüchterne Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der in der betrieblichen Realität emotional stark besetzt ist. Hier geht es um Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung - Entscheidungen mit oft nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/des einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung. Um einen möglichen Schaden von Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.

Das strikt praxisorientierte Seminar ´Mensch geht vor´ liefert das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten im Sinne der Belegschaft handeln zu können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten
  • Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
  • Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Kündigungen
  • Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
  Termin: 22.11.-26.11.10
  Seminar-Nr.: 1900-1011221
  Ort: Mosbach
  Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder
  Fachbereiche: 01-13
  Voraussetzung: Besuch des BR-Grundseminars
  Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
  Seminargebühren:   ca. 718 EUR zzgl. MwSt. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  Kontakt-Tel.: 0711 887 88-2411

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