Neu im Wirtschaftsausschuss?
FB 03: Rechtliche Grundlagen und Organisation des Wirtschaftsausschusses im Krankenhaus

Es ist kein leichtes Unterfangen, sich mit wirtschaftlichen Angelegenheiten einer Klinik zu befassen. Schon gar nicht in Zeiten offenkundiger Unterfinanzierung. Für Betriebsratsmitglieder, die in den Wirtschaftsausschuss entsandt werden, ist genau dies ihr ´täglich Brot´. Die Beschaffung der für die Interessenvertretung wichtigen wirtschaftlichen Informationen des jeweiligen Krankenhauses sowie deren Interpretation im Hinblick auf die Bedeutung für die Belegschaft und die Arbeit der Interessenvertretung bildet den Schwerpunkt ihrer Arbeit.

In unserem Einstiegsseminar erhalten Sie unter Einbeziehung der aktuellen Situation der Krankenhäuser Grundkenntnisse der rechtlichen und wirtschaftlichen Themen, die Ihnen im Wirtschaftsausschuss begegnen.

Sie lernen, die unterschiedlichen Funktionen der Gremien Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Aufsichtsrat voneinander abzugrenzen und Ihre Arbeit so zu organisieren, dass Sie sie erfolgreich bewältigen können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Das System der Interessenvertretung: Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss, Aufsichtsrat
  • Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses: Ausschusssprecher, Sitzungsturnus und -einladung, Sachverständige
  • Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses
  • Wirtschaftliche Fachbegriffe im Krankenhaus und deren Bedeutung für die Arbeitnehmer/-innen und ihre Interessenvertretung
  • Die Verwendung von wirtschaftlichen Informationen in der Arbeit des Betriebsrats; Geheimhaltungspflichten
  Termin: 22.11.-24.11.10
  Seminar-Nr.: 1600-1011228
  Ort: Kassel
  Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen
  Fachbereiche: 03
  Voraussetzung: Besuch des BR-Grundseminars
  Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
  Seminargebühren:   ca. 650 EUR zzgl. MwSt. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  Kontakt-Tel.: 069 2578 24-0

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