Durch Schaden wird man klug?
FB 03: Einführung eines Risikomanagements im Krankenhaus - Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung

Eine systematische Fehlererkennung und -vermeidung gewinnt im klinischen Alltag zunehmend an Bedeutung. Auch die steigende Zahl von Schadensfällen und die damit verbundenen Haftungsrisiken für Klinik und Beschäftigte spielen eine wichtige Rolle. Im Rahmen eines Risikomanagements werden Vorkehrungen getroffen, mögliche Gefahren und Fehlerquellen bei der Patientenversorgung frühzeitig zu erkennen und auf ihre Beseitigung hinzuwirken.

Sie erhalten einen ersten Überblick über die Grundlagen des Risikomanagements und diskutieren die Beteiligungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei der Ausgestaltung von Risikomanagementsystemen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Grundlagen, Voraussetzungen und Begriffsbestimmung zum Thema Risikomanagement
  • Verknüpfung von Risikomanagement mit dem Qualitätsmanagement, der Anzeige von Überlastungssituationen oder anderen betrieblichen Systemen zur Fehlervermeidung
  • Ziele, Ablaufprozesse und Strategien des Risikomanagements
  • Meldepflichten der Beschäftigten bei möglichen Gefährdungen der Patienten nach dem Arbeitsschutzgesetz und Konsequenzen für das Risiko-/Fehlermanagement
  • Qualifizierung der Beschäftigten als Teil der Vermeidung von Fehlern
  • Beteiligungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei der Ausgestaltung/Umsetzung von Risikomanagementsystemen
  • Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung
  Termin: 22.11.-22.11.10
  Seminar-Nr.: 1600-1011221
  Ort: Frankfurt am Main
  Zielgruppe: Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  Fachbereiche: 03
  Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
  Seminargebühren:   ca. 230 EUR zzgl. MwSt.
  Bemerkung: Kosten für eine evtl. nötige Vorübernachtung sind nicht enthalten.
  Kontakt-Tel.: 069 2578 24-0

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