Mitbestimmen - auch ohne Wirtschaftsausschuss!?
Mitwirkung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten in Betrieben ohne Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss verfügt über zusätzliche Informations- und Beratungsrechte. Aber in Unternehmen mit weniger als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern kann kein Wirtschaftsausschuss gebildet werden. Wie der Betriebsrat trotzdem aktiv werden und in wirtschaftlichen Fragen mitwirken und mitbestimmen kann, wird in diesem Seminar erläutert.

Das Seminar vermittelt darüber hinaus Grundlagen betriebswirtschaftlicher Kenntnisse. Besonders angesprochen werden Fragen der Unternehmenspolitik, -strategie und -planung.

Nach diesem Seminar können Sie sich im betriebswirtschaftlichen „Dickicht“ besser orientieren und organisieren.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Unternehmensformen und Unternehmensstrategien
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Planungen und der Entwicklung von Unternehmenspolitik
  • Rechtliche Grundlagen: §§ 80 und 106 BetrVG
  • Personalplanung, Beschäftigungssicherung, Betriebsänderung
  • Durchsetzung von Informations- und Beratungsrechten
  • Erster Einblick in betriebswirtschaftliche Kenntnisse
  • Struktur der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  Termin: 03.11.-05.11.10
  Seminar-Nr.: 1500-1011032
  Ort: Mosbach
  Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder aus Unternehmen, in denen kein Wirtschaftsausschuss gebildet werden kann
  Fachbereiche: 01-13
  Voraussetzung: Besuch der BR-Grundlagenseminare
  Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
  Seminargebühren:   ca. 535 EUR zzgl. MwSt. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  Kontakt-Tel.: 06131 9726-167

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