Worauf es ankommt - der Beschluss zum Seminar

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Der korrekte Beschluss

Dass sich die Mitglieder der Interessenvertretungen weiterbilden können, ist gesetzlich geregelt. Denn ohne entsprechende Qualifizierung können der Arbeitsalltag und die komplizierte Materie des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts nicht bewältigt werden. Trotz des verbrieften gesetzlichen Anspruchs kommt es in der Praxis häufig zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber/der Dienststelle. Das muss jedoch nicht sein. Es kommt darauf an, dass der Beschluss von Anfang an richtig formuliert wird.
  1. Der Betriebsratsbeschluss
  2. Der Personalratsbeschluss (BPersVG)
  3. Der Personalratsbeschluss (LPersVG)
  4. Der Beschluss der Jugend- und Auszubildendenvertretung (BetrVG)
  5. Der Beschluss der Jugend- und Auszubildendenvertretung (BPersVG)
  6. Der Beschluss der Jugend- und Auszubildendenvertretung (LPersVG)
  7. Der Beschluss der Mitarbeitervertretung (evangelische Kirche)
  8. Der Beschluss der Mitarbeitervertretung (katholische Kirche)

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