Immer auf dem aktuellen Stand des Arbeitsrechts - Urteilskommentare für Betriebsräte, Personalräte und andere Interessenvertretungen

Wichtige Urteile

Regelmäßig stellen wir hier aktuelle Entscheidungen der Arbeits- und Verwaltungsgerichte, des Bundessozialgerichts und des Europäischen Gerichtshofs vor.

Schauen Sie in jedem Fall auch in unser Rechtsprechungsarchiv - über eine komfortable Suchfunktion finden Sie eine Vielzahl ausführlich kommentierter Urteile, die für die Arbeit der Interessenvertretungen von Belang sind.

Verlängerung der Elternzeit?

  • Gericht: Bundesarbeitsgericht vom 18.10.2011
  • Orientierungssätze:
    1. Der Arbeitgeber hat entsprechend § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu entscheiden, ob er die zur Verlängerung der Elternzeit nach § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG erforderliche Zustimmung erteilt.

    2. Die Frist des § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG gilt nicht für das Verlängerungsbegehren nach § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG, sondern nur für die erstmalige Inanspruchnahme der Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG.

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Fristlose Kündigung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

  • Gericht: Bundesarbeitsgericht vom 09.06.2011
  • Orientierungssätze:
    1. Eine sexuelle Belästigung i.S.v. § 3 Abs. 4 AGG liegt vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird. Ein vorsätzliches Verhalten des Handelnden ist nicht erforderlich.

    2. Unerwünscht ist eine Belästigung bereits dann, wenn diese objektiv erkennbar ist. Der Betroffene muss seine ablehnende Haltung nicht aktiv verdeutlichen.

    3. Eine unerwünschte sexuelle Belästigung stellt eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Belästigung körperlich oder lediglich verbal erfolgt ist.

    4. Eine solche Belästigung ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen. Ob im Einzelfall eine solche Kündigung gerechtfertigt ist, hängt von der Abwägung der Umstände des Einzelfalls, insbesondere von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab.

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