Damit alles stimmt – Personalratswahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW)

Warum einen Personalrat wählen?
Im öffentlichen Dienst muss sich doch jeder, auch der Arbeitgeber, an die Gesetze und Tarifverträge halten – warum also noch einen Personalrat wählen? So sollte es eigentlich sein – so ist es aber nicht. Die große Zahl von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beweist es: Auch im öffentlichen Dienst müssen Arbeitnehmer/-innen und Beamtinnen/Beamte ihre Rechte durchsetzen. Dazu brauchen sie einen Personalrat. Und TVöD und TV-L sind mit den Leistungsentgelten und flexibleren Arbeitszeitgestaltungen ohne Personalrat in vielen Bereichen gar nicht umsetzbar.Hier sind die Personalräte praktisch die Einzigen, die in den Dienststellen noch die Rechte der Beschäftigten durchsetzen und schützen können.
Die zehn wichtigsten Argumente, einen Personalrat zu wählen:
- Auf Rechte nicht verzichten
- Die Beschäftigten sind informierter
- Arbeitszeiten regeln
- Leistungsentgelt gerecht gestalten
- Beschäftigung sichern
- Mehr Chancen durch Weiterbildung
- Beruf + Familie vereinbaren
- Weniger Willkür bei Personalauswahl und Beförderung
- Bei Verwaltungsreformen mitreden
- Personalabbau und Privatisierung abmildern
