Die vier Phasen der Wahl
Vor der Wahl: Darauf kommt es an
Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAVen) werden in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewählt. Es gibt keine Verpflichtung zur Wahl. Es ist allein die Sache der Jugendlichen und Auszubildenden bzw. des Betriebsrats oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, ob eine JAV gewählt wird.
Alle zwei Jahre wird gewählt
Die regelmäßigen Wahlen der JAV finden alle zwei Jahre statt, immer zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November. Das nächste Mal im Herbst 2008. Aber auch außerhalb dieser Periode können Neuwahlen stattfinden. Das passiert, wenn zum Beispiel eine JAV zurücktritt oder aber noch keine JAV existiert und erstmals in einem Betrieb gewählt wird.
Der Wahlvorstand organisiert die Wahl
Der Wahlvorstand wird in der Regel vom amtierenden Betriebsrat eingesetzt. Er besteht aus (mindestens) drei Mitgliedern, von denen mindestens eins wählbar sein muss. Ein Mitglied des Wahlvorstandes ist Wahlvorstandsvorsitzende/-r. Der Wahlvorstand organisiert die Wahl und ist für die korrekte Durchführung verantwortlich.
Kurz gefasst: Der Ablauf der Wahl
Der Wahlvorstand erstellt eine Wählerliste und macht das Wahlausschreiben im Betrieb bekannt. Darin ist u.a. festgelegt, wann gewählt wird, wie viele JAV-Mitglieder zu wählen sind und bis zu welchem Zeitpunkt Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten eingereicht werden können. Die Wahl der JAV-Mitglieder erfolgt als Mehrheits- oder Verhältniswahl. Nach Auszählung der Stimmen stellt der Wahlvorstand das Wahlergebnis fest, gibt es bekannt und lädt zur konstituierenden Sitzung ein.
Worauf kommt es vor der Wahl an?
- Antworten zu den wichtigsten Fragen vor der Wahl
Damit alles stimmt. Gut vorbereitet in die JAV-Wahlen starten.
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- Seminare für Wahlvorstandsmitglieder
- Wahlordnung BetrVG