Damit alles stimmt – Personalratswahlen nach dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG)

In meiner Dienststelle gilt das HmbPersVG nicht!

Das HmbPersVG gilt nur in den Verwaltungen und Gerichten der Freien und Hansestadt Hamburg und den sonstigen ihrer Aufsicht unterstehenden Körperschaften, in Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie in den Betriebsverwaltungen.

In allen anderen öffentlichen Dienststellen, Verwaltungen und Betrieben, also bei den Bundesdienststellen, den bundesweit oder länderübergreifend tätigen Sozialversicherungen und Rundfunkanstalten gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Für die Personalratswahlen nach dem BPersVG finden Sie hier eine Anleitung. 

In den kommunalen und Landesdienststellen der anderen Bundesländer gelten die jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG). Auf den Seiten von verdi b+b gibt es spezielle Anleitungen auch für die Personalratswahlen in Hessen (HPVG), Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) und Rheinland-Pfalz (LPersVG RLP).  

Die Regelungen dieser Gesetze auch hinsichtlich der Wahlen sind teilweise mit denen des HmbPersVG identisch, teilweise ähnlich, oft aber auch abweichend. Wenn Sie die Informationen auf diesen Seiten nutzen wollen, müssen Sie immer überprüfen, ob in Ihrem Bundesland die gleiche oder eine vergleichbare Regelung besteht oder ob „Ihr“ LPersVG abweicht.

So wird zum Beispiel im Bund, in Hamburg und in den meisten anderen Ländern das Berechnungsverfahren nach d’Hondt für die Sitzverteilung angewandt. In Bremen, Hessen und Thüringen werden diese Berechnungen nach dem Verfahren „Hare-Niemeyer“ durchgeführt. 

Auch die Verteilung der Sitze im Personalrat auf die Geschlechter ist sehr unterschiedlich geregelt. In den meisten Ländern bleibt dies wie im Bund den Wahlvorschlägen und den Wählern überlassen, in einigen bestehen jedoch präzise Regeln zu diesem Thema, so z.B. in Hessen und Niedersachsen.

Zum Redaktionsschluss dieser Seiten war auch noch nicht in allen Bundesländern der einheitliche Arbeitnehmerbegriff eingeführt, sondern es wird teilweise noch zwischen Angestellten und Arbeiterinnen/Arbeitern unterschieden.

Auch die Wahltermine und -perioden sind unterschiedlich. In 2010 finden die regulären Personalratswahlen in Baden-Württemberg, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen statt. Außerhalb dieses Turnus können jedoch auch Wahlen stattfinden, z.B. nach größeren Veränderungen in Dienststellen (Zusammenlegung, Trennung etc.).