Damit alles stimmt – Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung

Die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung müssen stimmen

Der erste Schritt zu den Neuwahlen liegt bei der amtierenden Schwerbehindertenvertretung. Im vereinfachten Wahlverfahren lädt die Schwerbehindertenvertretung spätestens drei Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit zu einer Wahlversammlung ein. Im förmlichen Wahlverfahren bestellt die Schwerbehindertenvertretung den Wahlvorstand, der die Wahlen organisiert. Der Wahlvorstand muss wichtige Entscheidungen treffen. Damit bei den Wahlen alles stimmt, kommt es auf die korrekte Durchführung an. Schulungen helfen dabei, die Arbeit gut und korrekt zu bewältigen.

Es kommt auf die Details an

Für die Wahl sind das Sozialgesetzbuch IX (§ 94 SGB IX) und die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) maßgebend. Wie geht man mit den vielen Verfahrens- und Formvorschriften um? Welche Praxiserfahrungen gibt es? ver.di b+b unterstützt mit einer Vielzahl von Tagesschulungen die Wahlvorstandsmitglieder und die Schwerbehindertenvertretungen bei der Vorbereitung. Auch "geübte" Wahlvorstandsmitglieder sollten nicht nur ihrer Erfahrung trauen, sondern ihr Wissen auffrischen, um Fehler zu vermeiden und die neue Rechtsprechung kennen zu lernen.
  1. Seminare zur Durchführung der Wahl
Inhouse: Gerne bieten wir Wahlvorständen auch gezielt für das Unternehmen, den Konzern, für Ministerien usw. Tagesschulungen an. Interessiert?
  1. Kontakt

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