Damit alles stimmt – Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung

Vom Wahltermin bis zum Stimmergebnis ...


Jede Wahl – auch die Wahl der Schwerbehindertenvertretung – erfordert die Beachtung vieler Details und besondere Kenntnisse für die korrekte Durchführung. Denn schließlich hängt vom Ergebnis der Wahl viel ab. Es geht um die nächsten vier Jahre für die Vertretung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb bzw. in der Dienststelle.

Vier wichtige Phasen

Jeder Schritt muss vorbereitet sein. Das gilt sowohl für das förmliche als auch für das vereinfachte Wahlverfahren. Der erste Schritt liegt bei der amtierenden Schwerbehindertenvertretung. Sie lädt im vereinfachten Wahlverfahren zur Wahlversammlung ein und bestellt im förmlichen Wahlverfahren den Wahlvorstand. Im vereinfachten Wahlverfahren wird eine Versammlungsleiterin/ein Versammlungsleiter gewählt. Diese/-r bzw. der bestellte Wahlvorstand im förmlichen Wahlverfahren tragen die Verantwortung für den korrekten Ablauf der Wahl. Sobald die Namen der neu gewählten Vertrauensperson und der stellvertretenden Mitglieder endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand sie durch zweiwöchigen Aushang bekannt zu machen. Danach endet mit der Übergabe der Wahlakten an die gewählte Schwerbehindertenvertretung die Aufgabe des Wahlvorstands. ver.di b+b hat die wichtigsten Informationen und Tipps für den korrekten Ablauf der Wahl zusammengestellt. Selbst wer schon mehrmals eine Wahl der Schwerbehindertenvertretung als Wahlvorstandsmitglied organisiert hat, sollte nicht nur seinen Erfahrungen vertrauen, sondern auf Nummer sicher gehen, die aktuelle Rechtsprechung kennen und sich gut vorbereiten.
  1. Vor der Wahl
  2. Die Einleitung der Wahl
  3. Von den Wahlvorschlägen bis zur Wahl
  4. Nach der Wahl
  1. Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)

Gesetze

Umfassende Textsammlung – von AGG bis ZPO.

Urteilskommentare

Aktuelle Entscheidungen verständlich kommentiert

Der „kleine Noll“

Gesetzestexte zum Arbeitsrecht von A bis Z

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