Damit alles stimmt – Personalratswahlen nach Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

Warum einen Personalrat wählen?

Im öffentlichen Dienst muss sich doch jeder, auch der Arbeitgeber, an die Gesetze und Tarifverträge halten – warum also noch einen Personalrat wählen? So sollte es eigentlich sein – so ist es aber nicht. Die große Zahl von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beweist es: Auch im öffentlichen Dienst müssen Arbeitnehmer/-innen und Beamtinnen/Beamte ihre Rechte durchsetzen. Dazu brauchen sie einen Personalrat. Und der TVöD ist mit den Leistungsentgelten und flexibleren Arbeitszeitgestaltungen ohne Personalrat in vielen Bereichen gar nicht umsetzbar.

Die zehn wichtigsten Argumente, einen Personalrat zu wählen:
  1. Auf Rechte nicht verzichten
  2. Die Beschäftigten sind informierter
  3. Arbeitszeiten regeln
  4. Leistungsentgelt gerecht gestalten
  5. Beschäftigung sichern
  6. Mehr Chancen durch Weiterbildung
  7. Beruf + Familie vereinbaren
  8. Weniger Willkür bei Personalauswahl und Beförderung
  9. Bei Verwaltungsreformen mitreden
  10. Personalabbau und Privatisierung abmildern

Darauf kommt es bei der Wahl an: Tipps und Informationen für die Personalratswahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz

Von der Bestellung des Wahlvorstands bis zur Konstituierung des neu gewählten Personalrats muss alles stimmen. ver.di Bildung + Beratung ist ein kompetenter und in der Praxis erprobter Partner für Personalräte und Wahlvorstände. ver.di b+b bietet die wichtigsten Informationen für den korrekten Ablauf in den vier Phasen:
  1. Vor der Wahl
  2. Die Einleitung der Wahl
  3. Von den Wahlvorschlägen bis zur Wahl
  4. Nach der Wahl

Doch was ist eigentlich mit ...

... dem Gesamtpersonalrat?
... dem Bezirks- und Hauptpersonalrat

In meiner Dienststelle gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz nicht!


Sonderfall: Personalratswahlen in den Jobcentern

Damit alles stimmt: Tagesseminare zu den Personalratswahlen

ver.di Bildung + Beratung bietet an über 20 Standorten gezielt Seminare zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl an.
  1. Seminare zur Wahl

Gesetze

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Der „kleine Noll“

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